Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit
§ 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite „https:\\www.karlsdorf-neuthard.de“ sowie die mobile Anwendung (App) „Karlsdorf-Neuthard App“.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite und mobile Anwendung (App) sind teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen
  • Anforderung 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
  • Anforderung 9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
  • Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
  • Anforderung 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
  • Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO

Die aktuell vorhandenen Mängel werden bis 31.12.2026 durch uns behoben.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.01.2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.02.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unserer Webseite oder mobilen Anwendung auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine
E-Mail mit einer kurzen Beschreibung wo Ihnen welche Bariere aufgefallen ist und fügen (wenn möglich) den entsprechenden Link oder einen Screenshot bei.

Bürgermeisteramt
Amalienstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard

Telefon: 07251 / 443 0
Telefax: 07251 / 443 270
E-Mail: gemeinde@karlsdorf-neuthard.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite oder mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.