Aus dem Gemeindeleben | 18.09.2026
Hinweis für die Ortsvereine
Beantragung der Vereinsförderung
Die Gemeinde gewährt den örtlichen Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für bauliche Maßnahmen sowie für die Anschaffung und Reparatur von Instrumenten, Sportgeräten, Arbeitsgeräten und Bekleidung gemäß den Vereinsförderrichtlinien.
Falls Sie für 2027 Investitionen planen, müssen diese bis spätestens 31.10.2026 bei der Gemeinde angemeldet werden.
Aufgrund der außergewöhnlich schwierigen finanziellen Haushaltssituation möchten wir Sie bitten, Ihre geplanten Maßnahmen zu priorisieren und bei der Anmeldung die angespannte Haushaltslage der Gemeinde zu berücksichtigen.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Grund- und Jugendförderung für das laufende Jahr noch bis einschließlich 31.12.2026 schriftlich bei der Gemeinde unter Vorlage des Nachweises der Mitgliederzahl abgerufen werden kann.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nur auf Antrag der Vereine.
Wir bitten um Beachtung und rechtzeitige Antragstellung.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Klein im Fachbereich 1 unter der Rufnummer 07251/443-206 oder per E-Mail unter jasmina.klein@karlsdorf-neuthard.de
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