Aus dem Gemeindeleben | 15.08.2025
Aufforderung zur Einhaltung der Leinenpflicht
In letzter Zeit erreichten uns vermehrt Beschwerden über freilaufende Hunde und daraus resultierende Vorfälle.
Wir weisen alle Hundehalterinnen und Hundehalter darauf hin, dass in der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard eine Leinenpflicht gilt.
Gemäß § 10 Absatz 3 der aktuellen Polizeiverordnung der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard besteht auf öffentlichen Straßen und Gehwegen im Innenbereich eine Anleinpflicht. Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, grundsätzlich nicht frei herumlaufen.
Die Leinenpflicht dient dem Schutz der Allgemeinheit und soll verhindern, dass Hunde unkontrolliert laufen und andere Personen oder Tiere gefährden. Viele Hunde sind zwar freundlich, doch gibt es Menschen, die Angst vor Hunden haben – das ist zu respektieren.
Wir appellieren daher an alle Hundehalter, die Leinenpflicht einzuhalten und Hunde nur dann im Außenbereich frei laufen zu lassen, wenn sie sicher kontrolliert werden können und andere Personen sich dadurch nicht unsicher fühlen. So tragen wir alle zu einem harmonischen Miteinander in unserer Gemeinde bei. (eh)
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