Aus dem Gemeindeleben | 05.09.2025

Hinweis für die Ortsvereine

Beantragung der Vereinsförderung

Die Gemeinde gewährt den örtlichen Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für bauliche Maßnahmen sowie für die Anschaffung und Reparatur von Instrumenten, Sportgeräten, Arbeitsgeräten und Bekleidung gemäß den Vereinsförderrichtlinien.

Falls Sie für 2026 Investitionen planen, müssen diese bis spätestens 31.10.2025 bei der Gemeinde angemeldet werden. 

Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Grund- und Jugendförderung für das laufende Jahr noch bis einschließlich 31.12.2025 schriftlich bei der Gemeinde unter Vorlage des Nachweises der Mitgliederzahl abgerufen werden kann.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nur auf Antrag der Vereine.

Wir bitten um Beachtung und rechtzeitige Antragstellung.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Klein im Fachbereich 1 unter der Rufnummer 07251/443-206 oder per E-Mail unter jasmina.klein@karlsdorf-neuthard.de.