Aus dem Gemeindeleben | 06.03.2026

Ausweisung von Parkzonen

Nach der Verkehrsschau im vergangenen Jahr wurde in der Bahnhofsstraße kürzlich das Verkehrszeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ angebracht. 

Mit der neuen Beschilderung und den eingezeichneten Parkflächen ist nun eindeutig geregelt, wo geparkt werden darf. Die Maßnahme verbessert die Verkehrssicherheit und erhöht die Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden. In naher Zukunft werden ähnliche Maßnahmen auch auf den Kreisstraßen Kirch- und Büchenauer Straße erfolgen. Hier muss auf die Durchführung durch das Landratsamt gewartet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Zuwiderhandlung nach dem Bußgeldkatalog geahndet werden kann. (br)