Öffentliche Bekanntmachungen | 11.07.2025
Bürgermeisteramt Karlsdorf-Neuthard
Landkreis Karlsruhe
Polizeiverordnung
zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit anlässlich des 36. Karlsdorfer Altes-Rathaus-Straßenfestes vom 26. bis 28. Juli 2025
Aufgrund von § 17 i.V.m. §§ 1 Abs. 1 und 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg i.d.F. vom 06.10.2020 (GBl. S. 735) m.W.v. 17.01.2021, letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (GBl. 2020 S. 1092), erlässt die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard als Ortspolizeibehörde folgende Polizeiverordnung:
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Anlässlich des vom 26. bis 28. Juli 2025 stattfindenden Karlsdorfer Altes-Rathaus-Straßenfestes wird der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit sowie in Kraftfahrzeugen sowie der Verkauf alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit und aus Kraftfahrzeugen heraus innerhalb des folgenden Bereichs untersagt:
Westliche Brühlstraße, Brühlstraße, Ostendstraße, Talstraße, Neutharder Straße, Mozartweg, Am Baumgarten, Kohlfahrtstraße und Albert-Schweitzer-Straße.
Das Verbot gilt für die genannten Straßenzüge sowie alle im Verbotsbereich liegenden öffentlichen Wege, Plätze und Spiel- und Bolzplätze. Ausgenommen von diesem Verbot sind die nach §§ 2 und 12 des Gaststättengesetzes konzessionierten Flächen. Die angeschlossene Skizze mit dem räumlichen Geltungsbereich (§ 1) ist Bestandteil der Polizeiverordnung.
§ 2
Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen das Ausschank- bzw. Verkehrsverbot von alkoholischen Getränken können gem. § 26 Abs. 1 und 2 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden.
§ 3
Geltungsdauer
Die Verbote gelten vom
- Samstag, den 26. Juli 2025, ab 20.00 Uhr bis Sonntag, den 27. Juli 2025, um 3.00 Uhr,
- Sonntag, den 27. Juli 2025, ab 20.00 Uhr bis Montag, den 28. Juli 2025, um 3.00 Uhr,
- Montag, den 28. Juli 2025, ab 20.00 Uhr bis Dienstag, den 29. Juli 2025, um 3.00 Uhr.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Polizeiverordnung tritt am 26. Juli 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 29. Juli 2025 außer Kraft.
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
Ortspolizeibehörde
Karlsdorf-Neuthard, den 7. Juli 2025
gez. Sven Weigt, Bürgermeister
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