Behindertenhilfe im Landkreis Karlsruhe
Integration und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung oder einer psychischen Erkrankung ist Ziel des Landkreises Karlsruhe.
Für die Beratung, Information sowie individuelle Leistungen für behinderte oder psychisch kranke Menschen sind das Amt für Versorgung und Rehabilitation und für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche das Jugendamt zuständig.
Informationen zur Sozialplanung für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder psychischen Erkrankung erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.
Zuständige Stelle
Amt für Versorgung und Rehabilitation
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Neben der individuellen Unterstützung bedarf es auch der umfassenden planerischen Steuerung, die Aufgabe der Sozialplanung ist. Hierzu zählen insbesondere:
- Vernetzung vorhandener Angebote
- Auf- und Ausbau familienentlastender und - unterstützender Angebote
- Auf- und Ausbau ambulant betreuter Wohnformen
- Auf- und Ausbau alternativer Wohn- und Beschäftigungsformen
- Auf- und Ausbau von Kooperationen mit anderen Leistungs- und Rehabilitationsträgern
- Einbindung von bürgerschaftlich Engagierten als Ergänzung zu professionellen Leistungen
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Versorgung und Rehabilitation auf. Ein allgemeiner Verfahrensablauf kann hier nicht abgebildert werden, da dieser fallbezogen beschrieben werden muss.
Erforderliche Unterlagen
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Versorgung und Rehabilitation auf.
Kosten
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Versorgung und Rehabilitation auf.
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 24.08.2012