Zutritt in den Rathäusern nur noch mit 3-G-Nachweis möglich
Aus Gründen des Infektionsschutzes / Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs soll gewährleistet bleiben
Ab sofort erhalten Besucher Zutritt zu den Rathäusern in Karlsdorf-Neuthard nur noch im Rahmen der 3-G-Regel. Das heißt, der Einlass ist nur mit einem gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einem aktuellen negativen Corona-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt), alternativ einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test, möglich. Wir bitten darum, die entsprechenden Nachweise vor dem Betreten der Gebäude bereitzuhalten. Diese Vorgabe gilt nicht für den Express-Schalter beim Bürgerbüro. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung, die der Sicherheit aller und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dient. Viele Anliegen können auch telefonisch oder per E-Mail erledigt werden. Die jeweiligen Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung finden Sie hier auf der Homepage. Bitte bleiben Sie vorsichtig und umsichtig und halten Sie die allgemeinen Verhaltensregeln ein, um die weiterhin leider sehr hohe Anzahl der Neufinfektionen zu bremsen!